Einleitung & Kurzübersicht
Wartungsverträge sind ein unverzichtbares Instrument für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen. Sie regeln die regelmäßige Inspektion, Wartung und ggf. Instandsetzung von Heizungs-, Lüftungs-, Aufzugs-, Brandschutz- und weiteren gebäudetechnischen Anlagen. Dieser Praxisleitfaden gibt einen umfassenden Überblick über die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte von Wartungsverträgen.
Standard-Wartungsverträge
Regelmäßige Inspektions- und Wartungsarbeiten (z.B. jährliche Heizungswartung). Erforderliche Reparaturen werden separat beauftragt und vergütet.
Vollwartungsverträge
Neben turnusmäßiger Wartung sind auch verschleißbedingte Reparaturen und Ersatzteile inkludiert. Maximale Kostensicherheit für den Betreiber.
Relevante Normen: Die Normen DIN 31051 und DIN EN 13306 definieren die Grundbegriffe der Instandhaltung – Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Für konkrete Gewerke existieren detaillierte Leistungspläne nach VDMA 24186.
Wartungsverträge sind rechtlich in der Regel als Werkverträge (§§ 631 ff. BGB) einzuordnen, da ein konkreter Erfolg – nämlich eine funktionsfähige, gewartete Anlage – geschuldet wird. Dies hat wichtige Konsequenzen für Gewährleistung und Haftung.


