
Kosten & Honorar
Transparente Kostenstruktur und faire Honorarvereinbarungen. Wir informieren Sie vorab über die zu erwartenden Kosten und vereinbaren klare Rahmenbedingungen.
190 € netto (Regelfall)
Die Kosten für die Erstberatung liegen im Regelfall bei 190 Euro netto.
Hinweis: In Einzelfällen können die Kosten höher liegen, wenn Unterlagen oder die Rechtslage vorher umfassend geprüft werden müssen. Wir weisen Sie in diesem Fall vorab darauf hin.
In der Erstberatung analysieren wir Ihren Fall, bewerten die Erfolgsaussichten und entwickeln eine erste Strategie. Sie erhalten eine klare Einschätzung der rechtlichen Situation und der weiteren Vorgehensweise.
Drei Honorarmodelle für Ihr Mandat
Wir bieten verschiedene Honorarmodelle an, die sich an Ihren Bedürfnissen und der Art Ihres Mandats orientieren.
Das Honorar richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert Ihres Mandats (Gegenstandswert). Besonders geeignet für Transaktionen, Vertragsverhandlungen und wertbezogene Mandate.
Wertorientierte Vergütung
Angemessen zum Mandatswert
Klare Vereinbarung vorab
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand. Transparente Dokumentation aller Tätigkeiten und detaillierte Leistungsnachweise.
Aufwandsgerechte Vergütung
Transparente Abrechnung
Detaillierte Leistungsnachweise
Für klar abgrenzbare Mandate (z.B. Vertragsgestaltung, Due-Diligence) vereinbaren wir ein Pauschalhonorar. So haben Sie maximale Planungssicherheit.
Fester Preis vorab vereinbart
Keine versteckten Kosten
Kalkulierbare Budgetplanung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, unterstützen wir Sie gerne bei der Deckungsanfrage. Die Differenz zwischen den gesetzlichen Gebühren und unserem vereinbarten Honorar ist vom Mandanten zu tragen. Wir informieren Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.
Zusätzliche Kosten
Neben dem Anwaltshonorar können weitere Kosten anfallen:
Bei gerichtlichen Verfahren fallen Gerichtsgebühren an, die sich nach dem Streitwert richten. Diese sind vom Mandanten zu tragen, können aber bei Obsiegen vom Gegner erstattet werden.
Auslagen wie Porto, Telefon, Kopien und Fahrtkosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bei größeren Auslagen informieren wir Sie vorab.
Bei technischen Fragen (z.B. Baumängel) können Gutachterkosten anfallen. Diese werden nach Absprache beauftragt und direkt vom Mandanten getragen.
Alle genannten Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Für Unternehmen ist diese als Vorsteuer abzugsfähig.
Haben Sie Fragen zu Kosten und Honorar?
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Wir beraten Sie gerne zu unseren Honorarmodellen und finden die passende Lösung für Ihr Mandat.
