Transparente Kostenübersicht - Anwaltskosten und Honorar

Kosten & Honorar

Transparente Kostenstruktur und faire Honorarvereinbarungen. Wir informieren Sie vorab über die zu erwartenden Kosten und vereinbaren klare Rahmenbedingungen.

Unsere Abrechnungsmodelle
Wir rechnen nicht nach den gesetzlichen Gebühren ab. Stattdessen bieten wir Ihnen flexible Honorarmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen und der Komplexität Ihres Mandats orientieren. So erhalten Sie eine faire und transparente Kostenstruktur.
Erstberatung
Ihre erste Anlaufstelle für rechtliche Fragen

190 € netto (Regelfall)

Die Kosten für die Erstberatung liegen im Regelfall bei 190 Euro netto.

Hinweis: In Einzelfällen können die Kosten höher liegen, wenn Unterlagen oder die Rechtslage vorher umfassend geprüft werden müssen. Wir weisen Sie in diesem Fall vorab darauf hin.

In der Erstberatung analysieren wir Ihren Fall, bewerten die Erfolgsaussichten und entwickeln eine erste Strategie. Sie erhalten eine klare Einschätzung der rechtlichen Situation und der weiteren Vorgehensweise.

Drei Honorarmodelle für Ihr Mandat

Wir bieten verschiedene Honorarmodelle an, die sich an Ihren Bedürfnissen und der Art Ihres Mandats orientieren.

Gebührenvereinbarung nach Gegenstandswert

Das Honorar richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert Ihres Mandats (Gegenstandswert). Besonders geeignet für Transaktionen, Vertragsverhandlungen und wertbezogene Mandate.

Wertorientierte Vergütung

Angemessen zum Mandatswert

Klare Vereinbarung vorab

Zeithonorar

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand. Transparente Dokumentation aller Tätigkeiten und detaillierte Leistungsnachweise.

Aufwandsgerechte Vergütung

Transparente Abrechnung

Detaillierte Leistungsnachweise

Pauschalhonorar

Für klar abgrenzbare Mandate (z.B. Vertragsgestaltung, Due-Diligence) vereinbaren wir ein Pauschalhonorar. So haben Sie maximale Planungssicherheit.

Fester Preis vorab vereinbart

Keine versteckten Kosten

Kalkulierbare Budgetplanung

Rechtsschutzversicherung
Wichtiger Hinweis: Die Rechtsschutzversicherung zahlt nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Unsere Honorarvereinbarungen liegen in der Regel darüber, da wir spezialisierte Beratung und umfassende Betreuung bieten.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, unterstützen wir Sie gerne bei der Deckungsanfrage. Die Differenz zwischen den gesetzlichen Gebühren und unserem vereinbarten Honorar ist vom Mandanten zu tragen. Wir informieren Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.

Zusätzliche Kosten

Neben dem Anwaltshonorar können weitere Kosten anfallen:

Gerichtskosten

Bei gerichtlichen Verfahren fallen Gerichtsgebühren an, die sich nach dem Streitwert richten. Diese sind vom Mandanten zu tragen, können aber bei Obsiegen vom Gegner erstattet werden.

Auslagen

Auslagen wie Porto, Telefon, Kopien und Fahrtkosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bei größeren Auslagen informieren wir Sie vorab.

Gutachterkosten

Bei technischen Fragen (z.B. Baumängel) können Gutachterkosten anfallen. Diese werden nach Absprache beauftragt und direkt vom Mandanten getragen.

Umsatzsteuer

Alle genannten Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Für Unternehmen ist diese als Vorsteuer abzugsfähig.

Transparenz und Planungssicherheit
Vor Mandatsübernahme informieren wir Sie ausführlich über die zu erwartenden Kosten. Sie erhalten eine klare Kosteneinschätzung und können so fundiert entscheiden. Während des Mandats halten wir Sie über die Kostenentwicklung auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen zu Kosten und Honorar?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Wir beraten Sie gerne zu unseren Honorarmodellen und finden die passende Lösung für Ihr Mandat.

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