Baurechtliche Vorgaben des öffentlichen Rechts.

Im Unterschied zum privaten Baurecht macht das öffentliche Baurecht Vorgaben dazu, wie und was gebaut werden darf und betrifft also das Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der staatlichen Verwaltung

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht bildet das Fundament für die Entwicklung und Realisierung von Bauvorhaben, indem es die Nutzung von Grundstücken gemäß den städtebaulichen Leitlinien regelt. Unsere Expertise im Bauplanungsrecht umfasst die Beratung bei Bebauungsplänen, die Klärung baurechtlicher Fragen und die Unterstützung bei Genehmigungsverfahren. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Projekte im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu gestalten und mögliche Hindernisse frühzeitig zu erkennen und zu überwinden.

Wenn die öffentliche Hand plant.

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht bildet das Fundament für sichere und regelkonforme Bauvorhaben. Es legt die bautechnischen Standards fest, die für die Planung, Errichtung und Nutzung von Gebäuden unerlässlich sind und umfasst unter anderem Vorschriften zur Standsicherheit, zum Brandschutz und zur Barrierefreiheit von Gebäuden. Es regelt die technischen Anforderungen an Bauwerke, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Bauordnungsrechts. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Bauprojekte rechtssicher zu realisieren und mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Wenn die öffentliche Hand überwacht.

Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns gerne.