Baurechtliche Vorgaben des öffentlichen Rechts.
Im Unterschied zum privaten Baurecht macht das öffentliche Baurecht Vorgaben dazu, wie und was gebaut werden darf und betrifft also das Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der staatlichen Verwaltung
Im Unterschied zum privaten Baurecht macht das öffentliche Baurecht Vorgaben dazu, wie und was gebaut werden darf und betrifft also das Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der staatlichen Verwaltung