
Maklerrecht
Wir vertreten Makler und deren Kunden
Das Recht der Immobilienvermittlung
Das Maklerrecht ist durch strenge Formvorschriften und komplexe rechtliche Anforderungen geprägt. Wir vertreten sowohl Makler bei der Durchsetzung von Provisionsansprüchen als auch deren Kunden bei der Abwehr unberechtigter Forderungen oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Von der Prüfung der Schriftform über die Nachweispflicht bis zur gerichtlichen Durchsetzung – wir sorgen für Rechtssicherheit und verhandeln pragmatische Lösungen.
Vertragsschluss
Der Vertragsschluss im Maklerrecht bildet die Grundlage für Ihre Rechte und Pflichten. Ob in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form – entscheidend ist, dass eine klare Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte erfolgt. Insbesondere im digitalen Zeitalter, in dem Maklerverträge oft über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, spielen die Vorschriften des Fernabsatzrechts und das Widerrufsrecht eine zentrale Rolle. Fehler in diesen Bereichen können den Provisionsanspruch gefährden.
Unsere Leistungen
- Prüfung von Maklerverträgen auf Formwirksamkeit
- Beratung zu Fernabsatzrecht und Widerrufsrecht
- Gestaltung rechtssicherer Maklerverträge
- Prüfung der Textformvorschriften nach § 656a BGB
Provisionsanspruch
Das Entstehen des Provisionsanspruchs im Maklerrecht ist komplex und erfordert präzise vertragliche Regelungen. Ein Anspruch entsteht nur dann, wenn der Makler eine nachweisbare Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit erbracht hat und diese Tätigkeit ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages war. Entscheidend sind dabei die genaue Definition der Leistungspflichten, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie die korrekte Gestaltung des Maklervertrages.
Unsere Leistungen
- Durchsetzung von Provisionsansprüchen
- Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen
- Prüfung der Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss
- Beratung zum Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB
- Verhandlung und Prozessführung
Schadensersatz
Im Maklerrecht können bei Pflichtverletzungen Schadensersatzansprüche entstehen. Verletzt der Makler seine Pflichten, etwa durch falsche Angaben oder das Verschweigen von Angeboten, kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein. Ebenso können Beratungspflichten des Maklers entstehen, deren Verletzung zu Haftungsansprüchen führt.
Unsere Leistungen
- Prüfung von Pflichtverletzungen des Maklers
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen
- Beratung zu Aufklärungs- und Hinweispflichten
- Vertragsgestaltung zur Haftungsbegrenzung
Reservierungsvereinbarungen
Eine Reservierungsvereinbarung im Maklerrecht ermöglicht es Kaufinteressenten, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum exklusiv zu sichern. Hierbei verpflichtet sich der Makler, das Objekt während dieser Frist nicht anderen potenziellen Käufern anzubieten. Im Gegenzug entrichtet der Interessent häufig eine Reservierungsgebühr, die bei Vertragsabschluss auf die Maklerprovision angerechnet wird. Rechtlich sind solche Vereinbarungen jedoch komplex und häufig unwirksam.
Unsere Leistungen
- Prüfung der Wirksamkeit von Reservierungsvereinbarungen
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Reservierungsvereinbarungen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gestaltung rechtssicherer Reservierungsvereinbarungen
- Beratung zur AGB-Kontrolle bei Reservierungsgebühren
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