Bauträger und Erwerber auf Baustelle - Bauträgerrecht und Bauverträge

Bauträgerrecht

Umfassende Beratung für Bauträger und Erwerber

Rechtssichere Gestaltung und Durchsetzung von Bauträgerverträgen

Das Bauträgerrecht bildet einen bedeutenden Bereich des deutschen Immobilienrechts und regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen einem Bauträger und einem Erwerber von Wohnungen oder Häusern, die erst noch gebaut oder umfangreich saniert werden müssen. Seit der Einführung des neuen Bauvertragsrechts im Jahr 2018 und der WEG-Reform 2020 hat sich das Bauträgerrecht grundlegend verändert. Wir vertreten beide Seiten – Bauträger bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung und Projektabwicklung sowie Erwerber bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Bauträgervertrag & Baubeschreibung

Der Bauträgervertrag ist ein gemischter Vertrag, der Elemente des Kaufvertragsrechts (§§ 433 ff. BGB) und des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) vereint. Seit der Baurechtsreform 2018 ist er als eigenständiger Vertragstyp in §§ 650u, 650v BGB geregelt. Die Baubeschreibung nach § 650j BGB ist zwingender Vertragsbestandteil und muss detaillierte Angaben zu Bauausführung, Ausstattung, Energieeffizienz und verwendeten Baustoffen enthalten. Fehlerhafte oder unvollständige Baubeschreibungen können zur Unwirksamkeit des Vertrages oder zu Schadensersatzansprüchen führen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung und Gestaltung von Bauträgerverträgen
  • Prüfung der Baubeschreibung nach § 650j BGB auf Vollständigkeit
  • Beratung zu Zahlungsplänen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Verhandlung von Sonderwünschen und Mehrvergütungen
  • Prüfung von Finanzierungszusagen und -bedingungen
  • Begleitung bei Notarterminen und Vertragsabschluss

Baurechtsreform 2018 & Verbraucherbauvertrag

Die Baurechtsreform 2018 hat den Schutz der Erwerber deutlich gestärkt. Der Bauträgervertrag wurde als eigenständiger Vertragstyp etabliert, und es wurden erweiterte Informationspflichten für Bauträger eingeführt. Der Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) sieht besondere Schutzvorschriften vor, darunter ein Widerrufsrecht und strenge Anforderungen an die Baubeschreibung. Bauträger müssen vor Vertragsschluss umfassende Informationen bereitstellen, andernfalls drohen Unwirksamkeit des Vertrages oder Schadensersatzansprüche.

Unsere Leistungen

  • Beratung zu den Neuregelungen der Baurechtsreform 2018
  • Prüfung der Einhaltung von Informationspflichten
  • Beratung zum Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen
  • Durchsetzung von Ansprüchen bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften
  • Gestaltung rechtssicherer Bauträgerverträge nach neuem Recht
  • Beratung zu Übergangsregelungen für Altverträge

Abnahme des Bauwerks

Die Abnahme ist der entscheidende Moment im Bauträgervertrag. Mit ihr beginnen Gewährleistungsfristen und die Beweislast für Mängel kehrt sich um. Es gibt verschiedene Formen der Abnahme: ausdrückliche Abnahme, stillschweigende Abnahme und fiktive Abnahme. Bei erheblichen Mängeln kann und sollte die Abnahme verweigert werden. Typische Probleme entstehen durch unklare Abnahmeklauseln, vorzeitige Abnahmeerklärungen oder fehlende Mängeldokumentation. Eine professionelle Abnahmebegleitung ist daher unerlässlich.

Unsere Leistungen

  • Begleitung bei Abnahmeterminen durch spezialisierten Rechtsanwalt
  • Erstellung professioneller Mängelprotokolle
  • Prüfung von Abnahmeklauseln im Bauträgervertrag
  • Beratung zur Verweigerung der Abnahme bei erheblichen Mängeln
  • Koordination mit Sachverständigen und Gutachtern
  • Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen vor Abnahme

Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Bei Mehrparteienhäusern ist die Abnahme des Gemeinschaftseigentums besonders komplex. Die Abnahme erfolgt durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), nicht durch die einzelnen Erwerber. Viele Bauträgerverträge enthalten unwirksame Abnahmeklauseln, die den Bauträger bevollmächtigen, die Abnahme für die WEG zu erklären. Der Verwalter spielt eine zentrale Rolle bei der Abnahme und muss die Interessen der WEG wahrnehmen. Fehlerhafte Abnahmen können zu erheblichen Rechtsfolgen führen, insbesondere zum Verlust von Mängelansprüchen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung von Abnahmeklauseln für Gemeinschaftseigentum
  • Beratung der WEG bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum
  • Beratung von Verwaltern zu ihren Pflichten bei der Abnahme
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen der WEG gegen Bauträger
  • Anfechtung unwirksamer Abnahmeerklärungen
  • Beratung zu Teilabnahmen und vollständiger Fertigstellung

Mängelrechte & Gewährleistung

Nach der Abnahme stehen dem Erwerber umfassende Mängelrechte zu. Der primäre Anspruch ist die Nachbesserung durch den Bauträger. Verweigert dieser die Nachbesserung oder scheitert sie zweimal, kann der Erwerber Minderung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf 30 Jahre. Besondere Herausforderungen entstehen bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum, da hier die WEG anspruchsberechtigt ist, nicht der einzelne Eigentümer.

Unsere Leistungen

  • Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen
  • Berechnung und Durchsetzung von Kaufpreisminderungen
  • Rücktritt vom Bauträgervertrag bei erheblichen Mängeln
  • Schadensersatz bei Arglist, Verzögerung oder Nichtbeseitigung
  • Beratung zu Gewährleistungsfristen und Verjährung
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen am Gemeinschaftseigentum

Sonderwünsche & Ausstattungsvarianten

Sonderwünsche sind individuelle Abweichungen von der Standardausstattung, die der Erwerber während der Bauphase wünscht. Sie müssen klar von Ausstattungsvarianten abgegrenzt werden, die der Bauträger ohnehin anbietet. Rechtliche Probleme entstehen oft durch unklare Vereinbarungen, fehlende Schriftform oder nachträgliche Änderungen. Sonderwünsche müssen vertraglich eindeutig geregelt werden, einschließlich Mehrvergütung, Ausführungsfristen und Gewährleistung. Ohne klare Regelung drohen Streitigkeiten über Leistungsumfang und Vergütung.

Unsere Leistungen

  • Verhandlung und Gestaltung von Sonderwunschvereinbarungen
  • Abgrenzung zwischen Sonderwünschen und Ausstattungsvarianten
  • Prüfung der Angemessenheit von Mehrvergütungen
  • Beratung zu Fristen und Ausschlussgründen für Sonderwünsche
  • Durchsetzung von Ansprüchen bei fehlerhafter Ausführung
  • Rechtliche Absicherung bei nachträglichen Änderungen

WEG-Reform 2020 & Auswirkungen

Die WEG-Reform 2020 hat das Wohnungseigentumsgesetz grundlegend modernisiert. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen wurde vereinfacht, die Rolle des Verwalters gestärkt und neue Regelungen für die Instandhaltungsrücklage eingeführt. Für Bauträger bedeutet dies erhöhte Anforderungen an die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Für Erwerber ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch Pflichten. Die Reform hat auch Auswirkungen auf die Mängelrechte und die Abnahme des Gemeinschaftseigentums.

Unsere Leistungen

  • Beratung zu den Neuregelungen der WEG-Reform 2020
  • Anpassung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Beratung zu vereinfachten Beschlussverfahren
  • Beratung zur neuen Rolle des Verwalters
  • Durchsetzung von Ansprüchen nach neuem WEG-Recht
  • Beratung zu Instandhaltungsrücklage und Kostenverteilung

Insolvenzschutz & Schutzmechanismen

Die Insolvenz des Bauträgers ist das größte Risiko für Erwerber. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt einen gestaffelten Zahlungsplan vor, der Erwerber vor übermäßigen Vorauszahlungen schützt. Dennoch können erhebliche Verluste entstehen. Gesetzliche Schutzmechanismen sind die Auflassungsvormerkung, die Sicherung des Grundstückseigentums, und das Aussonderungsrecht in der Insolvenz. Zusätzliche Absicherungen wie Bürgschaften, Treuhandkonten oder Fertigstellungsversicherungen sind dringend zu empfehlen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung von Insolvenzschutzmaßnahmen vor Vertragsschluss
  • Beratung zu Bürgschaften und Fertigstellungsversicherungen
  • Prüfung der Auflassungsvormerkung und Grundbucheintragung
  • Anmeldung von Forderungen in der Bauträgerinsolvenz
  • Durchsetzung von Aussonderungsrechten
  • Beratung zu Fortführung oder Abbruch des Bauprojekts

Verbraucherschutz & Widerrufsrecht

Bauträgerverträge mit Verbrauchern unterliegen besonderen Schutzvorschriften. Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Bauträger muss den Erwerber ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren, andernfalls verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage. Zusätzlich gelten strenge Transparenzanforderungen und Informationspflichten. Verstöße können zur Unwirksamkeit des Vertrages oder zu Schadensersatzansprüchen führen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung des Widerrufsrechts bei Bauträgerverträgen
  • Beratung zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung
  • Durchsetzung von Ansprüchen bei fehlerhafter Belehrung
  • Prüfung der Einhaltung von Informationspflichten
  • Beratung zu Transparenzanforderungen und AGB-Kontrolle
  • Durchsetzung von Schadensersatz bei Verbraucherschutzverstößen

Typische Probleme & Konflikte

In der Praxis treten regelmäßig Konflikte bei der Vertragsgestaltung, der Abnahme und der Gewährleistung auf. Typische Probleme sind unklare oder unvollständige Baubeschreibungen, unwirksame Abnahmeklauseln, Streitigkeiten über Sonderwünsche, verzögerte Fertigstellung, Mängel am Gemeinschaftseigentum und Konflikte zwischen Bauträger und WEG. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann viele dieser Probleme vermeiden. Bei bereits bestehenden Konflikten ist eine zügige und professionelle Konfliktlösung entscheidend, um Kosten und Zeitverluste zu minimieren.

Unsere Leistungen

  • Frühzeitige Beratung zur Konfliktvermeidung
  • Außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation
  • Durchsetzung von Ansprüchen im Klageverfahren
  • Beratung zu Beweissicherung und Sachverständigengutachten
  • Vertretung in Schiedsverfahren
  • Beratung zu Verjährung und Fristenwahrung

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