
B2B-Handelskauf (§§ 373 ff. HGB)
Rügeobliegenheit und Gewährleistung im Handelsverkehr
Der Handelskauf unterliegt besonderen Regelungen. Die Rügeobliegenheit des Käufers, verkürzte Fristen und besondere Beweislastregelungen erfordern schnelles und präzises Handeln. Wir beraten Sie bei der Prüfung und Rüge von Mängeln, der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und der Abwehr unberechtigter Forderungen. Von der Mängelrüge über die Beweissicherung bis zur Prozessführung – wir sichern Ihre Rechte im B2B-Geschäft.
Unsere Leistungen
Rügeobliegenheit und Untersuchungspflicht
Mängelrüge und Beweissicherung
Nacherfüllung und Schadenersatz
Haftungsbegrenzungen und AGB-Kontrolle
Lieferstörungen und Verzug
Verhandlung und Prozessführung
