Wir vertreten Makler und deren Kunden
Das Recht der Immobilienvermittlung
Vertragsschluss
Der Vertragsschluss im Maklerrecht bildet die Grundlage für Ihre Rechte und Pflichten. Ob in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form – entscheidend ist, dass eine klare Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte erfolgt. Insbesondere im digitalen Zeitalter, in dem Maklerverträge oft über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, spielen die Vorschriften des Fernabsatzrechts und das Widerrufsrecht eine zentrale Rolle. Fehler in diesen Bereichen können den Provisionsanspruch gefährden.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Wir prüfen Ihren Maklervertrag, beraten Sie zur Einhaltung aller relevanten Vorschriften und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent zur Seite.
Provisionsanspruch
Das Entstehen des Provisionsanspruchs im Maklerrecht ist komplex und erfordert präzise vertragliche Regelungen. Ein Anspruch entsteht nur dann, wenn der Makler eine nachweisbare Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit erbracht hat und diese Tätigkeit ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages war. Entscheidend sind dabei die genaue Definition der Leistungspflichten, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie die korrekte Gestaltung des Maklervertrages.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend – von der rechtssicheren Vertragsgestaltung bis hin zur Durchsetzung Ihres Provisionsanspruchs. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Immobilien- und Vertragsrecht, um Ihre Ansprüche klar und verbindlich abzusichern.
Schadensersatz
Im Maklerrecht können bei Pflichtverletzungen Schadensersatzansprüche entstehen. Verletzt der Makler seine Pflichten, etwa durch falsche Angaben oder das Verschweigen von Angeboten, kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein. Ebenso können Beratungspflichten des Maklers entstehen.
Unsere Kanzlei prüft mögliche Pflichtverletzungen, setzt Ihre Schadensersatzansprüche durch oder wehrt diese ab und gestaltet Verträge, um Konflikte zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Maklerrecht und kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Reservierungsvereinbarungen
Eine Reservierungsvereinbarung im Maklerrecht ermöglicht es Kaufinteressenten, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum exklusiv zu sichern. Hierbei verpflichtet sich der Makler, das Objekt während dieser Frist nicht anderen potenziellen Käufern anzubieten. Im Gegenzug entrichtet der Interessent häufig eine Reservierungsgebühr, die bei Vertragsabschluss auf die Maklerprovision angerechnet wird.
Rechtlich sind solche Vereinbarungen jedoch komplex und häufig unwirksam. Wir beraten bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus solchen Reservierungsvereinbarungen.