3 Phasen der Rechtsnachfolge

Rechtliche Schwerpunkte im Erbrecht

Das Pflichtteilsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Erbrechts und sichert bestimmten nahen Angehörigen eines Verstorbenen einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, unabhängig von den Bestimmungen im Testament. Es dient dem Schutz der nächsten Familienmitglieder und stellt sicher, dass diese nicht völlig enterbt werden können.

Die Testamentsvollstreckung ist ein Prozess im Erbrecht, bei dem eine vom Erblasser im Testament benannte Person (der Testamentsvollstrecker) die Aufgabe übernimmt, den Nachlass gemäß den testamentarischen Verfügungen zu verwalten und zu verteilen. Die Testamentsvollstreckung stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers ordnungsgemäß umgesetzt wird und kann besonders bei komplexen oder streitanfälligen Nachlässen hilfreich sein.

Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser einer bestimmten Person einen Vermögensvorteil zukommen lässt, ohne diese Person als Erben einzusetzen. Eine Auflage ist eine Verpflichtung, die der Erblasser einem Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegt, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen. Beide Instrumente ermöglichen es dem Erblasser, spezielle Wünsche und Bedingungen für die Verteilung und Nutzung seines Nachlasses festzulegen.