Wohnraummietrecht & Gewerberaummietrecht

Rechtsanwalt Christian Schilling aus Bad Homburg berät Sie als Mieter oder Vermieter im gewerblichen Mietrecht und Wohnraummietrecht, insbesondere im Bereich der Kündigung und Mietminderung sowie der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis.

Wohnraummiete

In den Wirren des Wohnraummietrechts sind wir Ihr sachkundiger Berater und Verteidiger. Unser Beratungsspektrum reicht von Mietminderungen aufgrund von Mängeln bis hin zum aktiven Eintreiben ausstehender Mietzahlungen. Wir bringen unsere Expertise ein, um Ihre Ansprüche mit Nachdruck und juristischer Finesse gerichtlich durchzusetzen. Auch in der Zwangsvollstreckung, sei es bei der Durchführung von Räumungen oder der Einziehung von Zahlungsforderungen, beweisen wir unser Können. Vertrauen Sie auf unsere umfassende Kompetenz, um Ihr Recht zu wahren und effektiv zu vollstrecken.

Gewerbemiete

Unsere Kanzlei spezialisiert sich auf die umfassende Beratung und Vertretung im Gewerbemietrecht. Wir unterstützen Mieter und Vermieter mit profundem Wissen rund um die Verhandlung und Durchsetzung von Kündigungsrechten, die Klärung von Nebenkostenabrechnungen, die Anpassung der Miete an den Lebenshaltungskostenindex sowie den Schutz bestehender Mietverhältnisse. Ob vorgerichtlich oder im Rahmen des Prozesses – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte und Pflichten im Gewerbemietverhältnis klar definiert und gewahrt bleiben. Mit unserer Expertise im Rücken können Sie sich auf eine sichere Navigation durch die Komplexität von Vertragsklauseln und mietrechtlichen Bestimmungen verlassen.

Erstberatung & Deckungsanfrage

Nach der Erstberatung holen wir für Sie im Bedarfsfalle die Deckung bei der Rechtsschutzversicherung ein und kümmern uns um die weitere Abwicklung.

Ihr Ansprechpartner im Mietrecht.

Rechtsanwalt Christian Schilling ist seit 2013 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er berät Unternehmen und Privatpersonen in den Kerngebieten des Zivilrechts.

“Ich verstehe die anwaltliche Dienstleistung in erster Linie als Reduktion von Komplexität, sachlich und rechtlich. Der Fall muss schnell erfasst und auf das Wesentliche und Problematische heruntergebrochen werden. Dann folgen pragmatische Lösungen.“

Christian Schilling

Rechtsanwalt

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