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Auf der Waagschale der Justitia.
Die menschliche Gemeinschaft gründet auf der vernünftigen Übereinkunft, die Konfliktbewältigung den Gerichten zu überlassen. Wir unterstützen Ihr rechtliches Anliegen in der Sprache und den Mechanismen der Gerichtsbarkeiten und legen dabei größten Wert auf die Analyse der rechtlichen Besonderheiten Ihres Falles, die wir prozessual in Angriffs- und Verteidigungsmittel zu kleiden verstehen. Das ist unser Beruf und unsere Berufung.

Allgemeines Zivilrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmern und Privatpersonen im allgemeinen Zivilrecht, d.h. dem Vertrags- und Schuldrecht im privaten und geschäftlichen Bereich. Hierzu gehört die Prüfung von Ansprüchen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung. Daneben beraten wir auch bei der Vertragsgestaltung.
Arbeitsrecht
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des individuellen Arbeitsrechts, insbesondere bei der prozessualen Durchsetzung oder Abwehr von Kündigungen.
Beraterhaftung
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen im Bereich der Beraterhaftung, insbesondere der Anwaltshaftung und der Steuerberaterhaftung. Schwerpunkt sind Regresse wegen Pflichtverletzungen aus dem Beratungsvertrag.
Forderungseinzug, Inkasso & Zwangsvollstreckung
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen beim Einzug offener Forderungen, seien diese streitig oder unstreitig, bereits tituliert oder nicht tituliert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung titulierte Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung.
Kaufrecht
Beim Handelskauf (B2B) stehen sich zwei Unternehmer gegenüber, beispielsweise beim Kauf von Maschinen, Fuhrparks oder EDV-Anlagen. Beim Verbrauchsgüterkauf (B2C) erfolgt der Warenabsatz an den Endverbraucher. Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer, sowohl auf Unternehmer als auch auf Verbraucherseite in allen rechtlichen Fragen des Kaufrechts.
Mietrecht
Wir beraten und vertreten private Mieter und Vermieter im Mietrecht, insbesondere im Bereich der Kündigug und Mietminderung sowie der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis.
Verkehrsrecht
Wir regulieren Verkehrsunfälle mit PKW, LKW und Motorrad, d.h. Haftpflichtschäden und Vollkaskoschäden aufgrund von Verkehrsunfällen. Dazu gehören Sachschäden, Personenschäden und Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich des Unfallereignisses. Geltend gemacht wird materieller Schadensersatz und Schmerzensgeld, Regulierung auf Gutachtenbasis, Erwerbsminderung und Verdienstausfall, Prämienschaden bei der Versicherung etc.