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Einleitung

Photovoltaikanlagen gelten als umweltfreundliche und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zur Stromerzeugung. Doch immer wieder kommt es zu Problemen mit bestimmten Batteriespeichern. Besonders betroffen sind Produkte des Herstellers Senec GmbH, die über Energieversum GmbH & Co. KG verkauft wurden. Kunden berichten von Leistungseinbußen, technischen Defekten und sogar vollständigen Abschaltungen der Speicher. Diese Probleme können erhebliche wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Konsequenzen haben.

Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, erklärt die aktuelle Rechtslage und zeigt auf, welche Maßnahmen betroffene Verbraucher ergreifen können.

Der Beispielsfall aus der Praxis – Was ist passiert?

Ein Kunde investiert fast 60.000 EUR in eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher Senec.Home V2.1 7,5 kWh, die über Energieversum vertrieben wird. Anfangs funktioniert das System einwandfrei, doch nach einigen Monaten stellt er fest, dass die Speicherkapazität stark reduziert wurde. Ohne Vorwarnung wird der Speicher durch Senec GmbH erst gedrosselt, später sogar vollständig abgeschaltet.

Der Grund? Sicherheitsrisiken und Brandgefahr.

Brände und Sicherheitsrisiken – Ein wachsendes Problem

Seit 2022 häufen sich Berichte über Brände und sicherheitskritische Vorfälle im Zusammenhang mit Senec-Batteriespeichern. Hier einige dokumentierte Fälle:

Februar/März 2022: Drei Brände in Süddeutschland mit massiven Schäden

März 2023: Ein Batteriespeicherbrand macht ein Wohnhaus in Süddeutschland unbewohnbar

August 2023: Weitere Brände in Niedersachsen und Unterfranken, Senec reduziert Speicherkapazitäten erneut

August 2024: Ein Batteriespeicher in Hechingen entzündet sich, das betroffene Haus wird unbewohnbar

September 2024: Ein Batteriespeicher in Minden gerät in Brand, eine Bewohnerin kann sich nur durch eine Notflucht retten

Oktober 2024: Weitere Brände in mehreren Städten, selbst bereits umgerüstete Speicher sind betroffen

Diese Vorfälle haben das Vertrauen in die Marke Senec schwer beschädigt. Besonders problematisch ist, dass auch nach Nachbesserungen weiterhin schwerwiegende Sicherheitsrisiken bestehen.

Reaktion des Herstellers und Verkäufers – Fehlende Lösungen

Nachdem die ersten Probleme bekannt wurden, setzte Senec die Speicherkapazität der betroffenen Geräte zunächst auf 70 % herab – angeblich zur Erhöhung der Sicherheit. Später wurde diese weiter auf 50 % gesenkt. Kunden wurden mit einer monatlichen „Entschädigung“ von 7,50 EUR abgespeist – ein Betrag, der kaum ausreicht, um finanzielle Schäden auszugleichen.

Schließlich gab Senec bekannt, dass eine vollständige Reparatur oder ein Austausch vieler Speicher erst bis Ende 2025 erfolgen soll. Konkrete Garantien oder Lösungen wurden jedoch nicht zugesichert.

Rechtliche Bewertung – Welche Rechte haben Käufer?

Betroffene Verbraucher können sich auf mehrere gesetzliche Regelungen stützen:

Produkthaftung nach § 1 ProdHaftG

Falls ein Batteriespeicher einen Brand verursacht oder Sachschäden anrichtet, haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz für entstandene Schäden.

Gewährleistungsansprüche nach § 434 BGB

Ein Batteriespeicher muss die zugesicherte Leistung erbringen. Eine reduzierte Kapazität oder eine Abschaltung stellt einen Sachmangel dar, der den Käufer berechtigt, Nachbesserung oder Ersatz zu fordern.

Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz nach §§ 323, 280 BGB

Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, können Käufer vom Vertrag zurücktreten und zusätzlich Schadensersatz verlangen.

Arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB

Falls nachgewiesen werden kann, dass Senec GmbH oder Energieversum GmbH & Co. KG sicherheitsrelevante Mängel bewusst verschwiegen haben, kann der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?

Mängel dokumentieren und schriftlich melden: Erfassen Sie alle Einschränkungen und senden Sie eine schriftliche Beschwerde an den Händler.

  1. Frist setzen: Geben Sie dem Verkäufer eine konkrete Frist zur Mängelbeseitigung.
  2. Schadensersatz geltend machen: Neben der Rückgabe der defekten Anlage können Sie für entgangene Einspeisevergütungen und höhere Stromkosten eine Erstattung fordern.
  3. Juristische Unterstützung einholen: Falls keine Einigung erzielt wird, kann ein spezialisierter Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich meinen Batteriespeicher zurückgeben?

Ja, falls der Mangel nicht behoben wird, können Sie den Vertrag rückabwickeln.

Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Ja, Sie können entgangene Einspeisevergütungen und die Kosten für eine Ersatzlösung geltend machen.

Warum wurde mein Batteriespeicher gedrosselt?

Viele Senec-Speicher wurden aufgrund Sicherheitsrisiken auf 50 % oder weniger Kapazität reduziert. Dies stellt einen Sachmangel dar.

Kann ich eine alternative Batterie fordern?

Ja, wenn der Hersteller keine Nachbesserung leisten kann, haben Sie Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzlieferung oder eine Rückerstattung.

Muss ich mich mit einer Entschädigung von 7,50 EUR zufriedengeben?

Nein, dieser Betrag ist unangemessen. Sie können einen höheren Schadensersatz geltend machen.

Kann ich Schadensersatz und Rücktritt gleichzeitig geltend machen?

Ja, beide Ansprüche können parallel durchgesetzt werden.

Wer haftet für Brandschäden durch den Batteriespeicher?

Der Hersteller Senec GmbH kann nach dem Produkthaftungsgesetz haftbar gemacht werden.

Welche Fristen gelten?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Anlage.

Was kann ich tun, wenn mein Verkäufer nicht reagiert?

Setzen Sie eine schriftliche Frist. Falls keine Reaktion erfolgt, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Gibt es bereits Gerichtsentscheidungen?

Ja, zahlreiche Urteile haben Kunden Schadensersatz oder eine Vertragsrückabwicklung zugesprochen.

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