
Erbschaft in Kroatien
Nachlassverfahren, Immobilien, Grundbuch und Erbschaftsteuer – der vollständige Ratgeber für deutsche Erben mit Vermögen in Kroatien.
Veröffentlicht: 09. Mai 2025 · SCHILLING Rechtsanwälte
TL;DR – Das Wichtigste auf einen Blick
- Kroatien wendet die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) an – maßgeblich ist das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers.
- Das kroatische Nachlassverfahren (Ostavinski postupak) dauert 6–18 Monate; die Grundbuchberichtigung nochmals 2–6 Monate.
- Kroatien erhebt keine Erbschaftsteuer auf Immobilien; beim Immobilienerwerb fällt jedoch 3 % Grunderwerbsteuer an (Ausnahme: direkte Verwandte).
- Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) vereinfacht die Grundbuchberichtigung und Kontoauflösung erheblich.
- SCHILLING Rechtsanwälte führt das deutsche Verfahren und koordiniert über eine Kooperationskanzlei in Kroatien das Verfahren vor Ort.
- 1. EuErbVO und Kroatien: Welches Recht gilt?
- 2. Das kroatische Nachlassverfahren (Ostavinski postupak)
- 3. Immobilien im kroatischen Nachlass
- 4. Grundbuchberichtigung (Gruntovnica)
- 5. Erbschaftsteuer in Kroatien
- 6. Bankkonten und Wertpapiere
- 7. Rechtswahl und Testamentsgestaltung
- 8. Doppelbesteuerung: Kroatien und Deutschland
- 9. Unser Ablauf: Von der Erstberatung bis zum Abschluss
- 10. Häufige Fragen (FAQ)
1. EuErbVO und Kroatien: Welches Recht gilt?
Seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 gilt auch dort die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO, Verordnung (EU) Nr. 650/2012), die seit dem 17. August 2015 in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich) unmittelbar anwendbar ist.
Die EuErbVO bestimmt nach dem Prinzip der Nachlasseinheit, dass auf den gesamten Nachlass eines Erblassers grundsätzlich das Recht eines Staates anwendbar ist – nämlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EuErbVO). Das bedeutet:
Erblasser lebte in Kroatien
→ Kroatisches Erbrecht gilt für den gesamten Nachlass, auch für in Deutschland belegene Gegenstände.
Erblasser lebte in Deutschland
→ Deutsches Erbrecht gilt für den gesamten Nachlass, auch für kroatische Immobilien.
Unabhängig vom anwendbaren Erbrecht muss das Nachlassverfahren für in Kroatien belegene Immobilien jedoch vor kroatischen Gerichten geführt werden. Selbst wenn deutsches Erbrecht gilt, muss die Grundbuchberichtigung in Kroatien nach kroatischem Verfahrensrecht erfolgen.
Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO
Ein Erblasser kann zu Lebzeiten durch Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen. Ein Deutscher, der in Kroatien lebt, kann also durch Testament deutsches Erbrecht wählen. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich und formwirksam getroffen werden. Wir beraten zur optimalen Testamentsgestaltung.
2. Das kroatische Nachlassverfahren (Ostavinski postupak)
Das kroatische Nachlassverfahren (Ostavinski postupak) ist ein gerichtliches Verfahren, das von Amts wegen eingeleitet wird, sobald das Standesamt den Tod einer Person dem zuständigen Gemeindegericht (Općinski sud) am letzten Wohnort des Erblassers mitteilt.
Das Gericht bestellt einen Nachlassrichter (sudac), der das Verfahren leitet. In der Praxis werden viele Verfahrensschritte an einen Notar (javni bilježnik) delegiert, der als Gerichtsbeauftragter handelt. Der Notar lädt die Erben vor, nimmt Erbschaftsannahmen entgegen und erstellt den Nachlassbeschluss (Rješenje o nasljeđivanju).
Todesfallmeldung
Das Standesamt meldet den Tod dem Nachlassgericht. Das Gericht leitet das Verfahren von Amts wegen ein.
Bestandsaufnahme
Der Notar erstellt eine Aufstellung des Nachlasses (Sačinjavanje popisa imovine): Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge, Wertpapiere.
Ladung der Erben
Alle bekannten Erben werden geladen. Ausländische Erben können durch Vollmacht vertreten werden.
Erbschaftsannahme oder -ausschlagung
Jeder Erbe erklärt die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Eine Ausschlagung ist in Kroatien innerhalb von 30 Tagen nach der Ladung möglich.
Nachlassbeschluss
Der Notar erlässt den Nachlassbeschluss (Rješenje o nasljeđivanju), der die Erben und ihre Erbquoten festlegt. Dieser Beschluss ist die Grundlage für die Grundbuchberichtigung.
Rechtskraft
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (15 Tage) wird der Beschluss rechtskräftig und kann für die Grundbuchberichtigung verwendet werden.
Dauer des Verfahrens
Das Nachlassverfahren dauert in der Regel 6–18 Monate. Faktoren, die das Verfahren verlängern: mehrere Erben in verschiedenen Ländern, unklare Grundbuchverhältnisse, fehlende Dokumente (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden), Streitigkeiten zwischen Erben. Wir koordinieren die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente, um Verzögerungen zu minimieren.
3. Immobilien im kroatischen Nachlass
Immobilien sind häufig der bedeutendste Nachlassgegenstand in kroatischen Erbfällen. Kroatien hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Investitionen von Deutschen und anderen EU-Bürgern angezogen – insbesondere an der Küste (Dalmatien, Istrien, Kvarner) und auf den Inseln.
Für die Abwicklung von Immobilien im kroatischen Nachlass sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Eigentumsnachweis
Kroatische Immobilien sind im Grundbuch (Gruntovnica) eingetragen. Vor dem Nachlassverfahren muss geprüft werden, ob der Erblasser als Eigentümer eingetragen ist. Ältere Immobilien sind oft noch nicht oder fehlerhaft eingetragen.
Baugenehmigungen
Viele kroatische Immobilien wurden ohne oder mit unvollständigen Baugenehmigungen errichtet. Kroatien hat mehrere Legalisierungsprogramme durchgeführt. Der Status der Immobilie muss vor der Erbschaftsannahme geprüft werden.
Miteigentum
Bei mehreren Erben entsteht Miteigentum (suvlasništvo). Die Auseinandersetzung kann einvernehmlich oder durch Teilungsversteigerung erfolgen. Wir koordinieren die optimale Lösung.
Verkauf der Immobilie
Wenn die Erben die Immobilie verkaufen möchten, fällt kroatische Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an (20 %, wenn innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb). Wir beraten zur steueroptimalen Gestaltung.
4. Grundbuchberichtigung (Gruntovnica)
Nach Rechtskraft des Nachlassbeschlusses (Rješenje o nasljeđivanju) muss die Grundbuchberichtigung (Upis u zemljišne knjige) beim zuständigen Grundbuchgericht beantragt werden. Das kroatische Grundbuch (Gruntovnica) wird von den Gemeindegerichten geführt.
Für die Grundbuchberichtigung werden folgende Dokumente benötigt:
- Rechtskräftiger Nachlassbeschluss (Rješenje o nasljeđivanju) im Original
- Sterbeurkunde des Erblassers (mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, falls ausländisch)
- Personalausweis oder Reisepass des Erben
- Nachweis der Steuernummer (OIB) des Erben in Kroatien
- Ggf. Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
- Nachweis der Zahlung der Grunderwerbsteuer (falls anfallend)
OIB – Kroatische Steuernummer
Jeder Erbe benötigt eine kroatische Steuernummer (Osobni identifikacijski broj, OIB), um im kroatischen Grundbuch eingetragen zu werden. Die OIB wird beim kroatischen Finanzamt (Porezna uprava) beantragt. Unsere Kooperationskanzlei übernimmt die Beantragung für Sie.
Die Grundbuchberichtigung dauert nach Einreichung der vollständigen Unterlagen in der Regel 2–6 Monate. Das kroatische Grundbuchsystem wurde in den letzten Jahren digitalisiert, was die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzt hat.
5. Erbschaftsteuer in Kroatien
Kroatien hat die Erbschaftsteuer auf Immobilien und Kapitalvermögen im Jahr 2017 abgeschafft. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber vielen anderen EU-Ländern. Allerdings sind folgende Steuern und Abgaben zu beachten:
| Steuer/Abgabe | Satz | Ausnahmen |
|---|---|---|
| Erbschaftsteuer auf Immobilien | 0 % (abgeschafft 2017) | – |
| Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen | 0 % (abgeschafft 2017) | – |
| Grunderwerbsteuer (Porez na promet nekretnina) | 3 % des Verkehrswerts | Direkte Verwandte (Kinder, Eltern, Ehegatte) sind befreit |
| Einkommensteuer bei Verkauf | 20 % des Veräußerungsgewinns | Kein Verkauf innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb: steuerfrei |
| Grundsteuer (Porez na kuće za odmor) | Jährlich, je nach Gemeinde | Nur für Ferienhäuser; Hauptwohnsitz befreit |
Steuerbefreiung für direkte Verwandte
Kinder, Eltern und Ehegatten des Erblassers sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartner nach kroatischem Recht. Für andere Erben (Geschwister, Nichten, Neffen, nicht verwandte Personen) fällt die 3 %-Grunderwerbsteuer an.
6. Bankkonten und Wertpapiere
Bankkonten und Wertpapierdepots des Erblassers bei kroatischen Banken werden im Nachlassverfahren erfasst und im Nachlassbeschluss den Erben zugewiesen. Für die Auflösung oder Übertragung von Bankkonten benötigen die Erben:
- Rechtskräftiger Nachlassbeschluss
- Ggf. Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
- Lichtbildausweis des Erben
- OIB des Erben
- Ggf. Vollmacht der Kooperationskanzlei
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) vereinfacht die Kontoauflösung erheblich, da es von kroatischen Banken als Nachweis der Erbenstellung anerkannt wird, ohne dass eine Übersetzung des deutschen Erbscheins erforderlich ist.
Für Wertpapierdepots bei kroatischen Brokern oder der kroatischen Zentraldepotgesellschaft (SKDD) ist ein gesondertes Verfahren erforderlich. Unsere Kooperationskanzlei koordiniert die Übertragung.
7. Rechtswahl und Testamentsgestaltung
Wer in Kroatien lebt oder dort wesentliches Vermögen hat, sollte frühzeitig über eine Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO nachdenken. Ein Deutscher, der in Kroatien lebt, kann durch Testament deutsches Erbrecht wählen. Das hat folgende Vorteile:
Vorteil: Deutsches Erbrecht
Vorteil: Kroatisches Erbrecht
Für die Formwirksamkeit eines Testaments in Kroatien gilt: Ein nach deutschem Recht formwirksames Testament (eigenhändig oder notariell) wird in Kroatien anerkannt. Wir empfehlen jedoch, Testamente mit Auslandsbezug von einem auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie in allen betroffenen Ländern wirksam sind.
8. Doppelbesteuerung: Kroatien und Deutschland
Deutschland und Kroatien haben kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaftsteuer. Das bedeutet, dass in beiden Ländern Erbschaftsteuer anfallen kann, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe in Deutschland ansässig sind oder waren.
In der Praxis ist die Doppelbesteuerung jedoch oft kein Problem, weil:
- Kroatien seit 2017 keine Erbschaftsteuer auf Immobilien und Kapitalvermögen mehr erhebt
- § 21 ErbStG eine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer ermöglicht
- Die kroatische Grunderwerbsteuer (3 %) als Kosten des Nachlasses abzugsfähig ist
Dennoch ist eine steuerliche Beratung in beiden Ländern unerlässlich, insbesondere wenn der Nachlass erhebliche Werte umfasst oder wenn der Erblasser zuletzt in Kroatien gelebt hat (dann unterliegt der gesamte Nachlass der deutschen Erbschaftsteuer, wenn der Erbe in Deutschland ansässig ist).
9. Unser Ablauf: Von der Erstberatung bis zum Abschluss
Erstberatung und Sachverhaltserfassung
Wir erfassen den Sachverhalt vollständig: Wohnsitz des Erblassers, Staatsangehörigkeit, Nachlassgegenstände in Deutschland und Kroatien, vorhandene Testamente und Erbverträge. Wir bestimmen das anwendbare Recht und erläutern den Verfahrensablauf.
Vollmacht und Dokumentenbeschaffung
Wir bereiten eine notarielle Vollmacht für die kroatische Kooperationskanzlei vor. Wir koordinieren die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente (Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) mit den zuständigen deutschen Behörden.
Kroatisches Nachlassverfahren
Unsere Kooperationskanzlei vertritt Sie im kroatischen Nachlassverfahren. Sie hält Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden und koordiniert alle Schritte mit uns.
Deutsches Verfahren parallel
Gleichzeitig beantragen wir in Deutschland den Erbschein oder das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ), klären Pflichtteilsansprüche und beraten zur erbschaftsteuerlichen Behandlung des kroatischen Vermögens in Deutschland.
Grundbuchberichtigung und Kontoauflösung
Nach Rechtskraft des kroatischen Nachlassbeschlusses koordinieren wir die Grundbuchberichtigung und die Auflösung von Bankkonten. Wir stellen sicher, dass alle Dokumente korrekt übersetzt und apostilliert sind.
Steuerliche Abwicklung
Wir koordinieren die steuerliche Abwicklung in beiden Ländern und stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden (insbesondere die 3-monatige Anzeigepflicht beim deutschen Finanzamt).
10. Häufige Fragen (FAQ)
Wir führen das deutsche Verfahren und koordinieren über unsere Kooperationskanzlei das Verfahren in Kroatien – Sie haben nur einen Ansprechpartner.
Erstberatung anfragen06172-2658400• EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), Verordnung (EU) Nr. 650/2012
• Kroatisches Erbgesetz (Zakon o nasljeđivanju, NN 48/03)
• Kroatisches Grundbuchgesetz (Zakon o zemljišnim knjigama)
• Kroatisches Steuergesetz (Zakon o porezu na promet nekretnina)
• Deutsches ErbStG, insb. § 21 (Anrechnung ausländischer Steuer)
Erbschaft in Kroatien – wir begleiten Sie
Von der Erstberatung bis zur Grundbuchberichtigung – SCHILLING Rechtsanwälte koordiniert das gesamte Verfahren in Deutschland und Kroatien.
