Ihre Spezialkanzlei für Mietrecht in Bad Homburg – persönlich, durchsetzungsstark, lokal verwurzelt

Mietrechtliche Konflikte in Bad Homburg sind kein Einzelfall. Ob Eigenbedarfskündigung, überhöhte Mieterhöhung, Mängel in der Wohnung oder Probleme mit der Kaution – Mieter und Vermieter in der Kurstadt stehen regelmäßig vor komplexen rechtlichen Fragen.

Als erfahrene Anwaltskanzlei für Mietrecht mit Sitz unmittelbar in Bad Homburg vertreten wir Sie zielstrebig, präzise und mit lokalem Verständnis.

Unsere Mandanten kommen aus dem gesamten Hochtaunuskreis und aus allen Stadtteilen von Bad Homburg – von Kirdorf und Dornholzhausen über Ober-Eschbach bis hin zu Oberstedten.

Warum Mandanten uns vertrauen

  • Hunderte erfolgreich abgeschlossene Mietrechtsverfahren

  • Anwaltskanzlei mit über 12 Jahren Erfahrung im Mietrecht

  • Mandantenzentrierte Betreuung – persönlich vor Ort oder digital

  • ★★★★★ Google-Bewertung: “Exzellent, kompetent und lösungsorientiert” und „Schnelle Rückmeldung, fundierte Beratung und am Ende genau das Ergebnis, das ich mir gewünscht habe.“ – Mieter aus Bad Homburg

Was wir für Sie im Mietrecht leisten

Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter – rechtssicher, strategisch und mit klarem Fokus auf Ihr Ziel.

Verwurzelt in Bad Homburg – aktiv in der Region:

  • Oberursel: Altbau-Sanierungen & Luxussanierungen
  • Friedrichsdorf: Streit um Nebenkosten & Mietrückstände
  • Königstein & Kronberg: Wohnraummangel & Kündigungen
  • Bad Soden: Eigenbedarf & Modernisierungsmaßnahmen
  • Karben: Mietmängel & Minderung

Unsere Nähe zum Bad Homburger Bahnhof (nur 3 Minuten entfernt) erlaubt persönliche Besprechungen ohne Zeitverlust. Alternativ bieten wir digitale Beratung per Teams.

Häufige Fragen

Nur bei berechtigtem Bedarf, klarer Begründung und ordnungsgemäßer Kündigung nach § 573 BGB.

Die ortsübliche Vergleichsmiete und Mietpreisbremse sind entscheidend – meist max. 15 % in 3 Jahren.

Dokumentieren, Frist setzen, dann Mietminderung nach § 536 BGB geltend machen.

Mieter sind nur bei gültigen Vertragspassagen verpflichtet. Unrenovierte Wohnungen entbinden oft von Schönheitsreparaturen.

Eine Minderung ist möglich, wenn der Mangel die Nutzung erheblich beeinträchtigt und nicht vom Mieter verursacht wurde.